Hier finden Sie Arbeitshilfen zu arbeitsrechtlichen Themen, die Ihnen helfen, wenn Sie Angestellte beschäftigen.
Was die Spezialisten vom CDH gelernt haben, geben Sie an CDH-Mitglieder gern weiter. Unsere Arbeitshilfen sind nach Problemstellungen geordnet. Sie finden dort eine Analyse der Problemstellung mit den notwendigen Hinweisen, um sich gegen solche Gefahren zu schützen. Alle Arbeitshilfen enthalten gleichzeitig Formulierungsvorschläge.
Zwingende Schriftform für Arbeitsverträge
Das „Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden Bestimmungen“ („Nachweisgesetz“) legt Arbeitgebern die zwingende Pflicht auf, die Arbeitsvertragsbedingungen mit ihren Mitarbeitern schriftlich niederzulegen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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Private Nutzung von Computern duch Arbeitnehmer
Surfen, Chatten, E-Mailen und private Briefe schreiben: Mehr als die Hälfte aller Angestellten geben zu, dass sie den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Computer während der Arbeitszeit regelmäßig auch privat nutzen. Eine Spaßmail verschicken, auf Moorhühner ballern, ein Plauderstündchen im Chatroom abhalten, noch schnell Ferien buchen oder eine Pornosite herunterladen. Diese Arbeitshilfe zeigt Ihnen, wie Sie solches Verhalten Ihrer Arbeitnehmer einschränken können.
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Beurlaubung aus besonderen Anlässen (Sonderurlaub)
Arbeitgeber und Arbeitnehmer meinen oftmals beide zu wissen, dass es in besonderen Lebenslagen des Arbeitnehmers einen Anspruch auf Sonderurlaub gibt. Aber wann ist dies der Fall und wie viel Sonderurlaub steht dem Arbeitnehmer dann zu? Antworten auf diese Fragen gibt diese Arbeitshilfe.
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Sonntags- und Mehrarbeit
Die Vergütung und der Freizeitausgleich für Überstunden und Mehrarbeit auch an Sonntagen bestimmt sich nach Tarif, Vertrag und Gesetz. Die entsprechenden Regelungen werden in dieser Arbeitshilfe für Sie kurz zusammengefasst.
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CDH-Tarifinformationen 2011-2013 für Mitgliedsfirmen des Wirtschaftsverbandes für Handelsvermittlung und Vertrieb in Hamburg (CDH) e.V.
Der neue Tarifabschluss steht. Einzelheiten finden Sie in dieser Arbeitshilfe.
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Wettbewerbsabreden mit angestellten Reisenden für die Zeit nach Vertragsende
Ob man in den Arbeitsvertrag mit einem angestellten Reisenden ein Wettbewerbsverbot für die Zeit nach Vertragsende aufnimmt, bedarf sorgfältiger Prüfung. Denn es setzt voraus, dass man sich gleichzeitig verpflichtet, hierfür eine Entschädigung zu leisten. Tipps und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
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Untreue Arbeitnehmer
So schützen Sie sich vor böswilligen Mitarbeitern.
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Abmahnung vor Kündigung
Wer außerordentlich kündigen will, muss grundsätzlich vorher abgemahnt haben.
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